Erzeugungsanlage anmelden

Informationen für Installateurbetriebe

Welchen Service möchten Sie durchführen?

Hinweis: Die aufgeführten Services, können nur von einem Installateurbetrieb (Anlagenerrichter:in) durchgeführt werden. Sie, als Anlagenbetreiber:in, suchen noch einen Installateurbetrieb für Ihre PV-Anlage? Installateurbetrieb finden
Anmeldung PV-Anlagen größer 25 kWp & Weitere Services

 

  • Anmeldung PV-Anlagen mit Überschusseinspeisung größer 25 kWp
  • Anmeldung Volleinspeiseanlagen größer 25 kWp
  • Anmeldung Photovoltaik-Wärmepumpen-Kaskade
  • Anmeldung PV-Anlagen in Objekten mit gefördertem Mieterstrom und/oder mit gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung
  • Anmeldung PV-Anlagen in Objekten, wo bereits Erzeugungsanlagen vorhanden sind
  • Erweiterungen von PV-Anlagen / Batteriespeicher
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Anmeldung Blockheizkraftwerk (BHKW)
Zur Anmeldung
Beantragung Netzverträglichkeitsprüfung
Jetzt einreichen

Sie möchten eine Neuanlage bis 25 kWp mit Überschusseinspeisung oder als Volleinspeiseanlage anmelden?

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Sie planen eine Photovoltaikanlage für geförderten Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

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Services für PV-Anlage über 25 kWp

Informationen zur Durchführung folgender Services, die von Ihnen als Installateur bearbeitet werden müssen - wie Erweiterungen oder Anmeldung einer Anlagen ab 25 kWp - finden Sie hier beschrieben.

  • Anmeldung PV-Anlage mit Überschusseinspeisung größer 25 kWp
  • Anmeldung Volleinspeiseanlagen größer 25 kWp
  • Anmeldung Photovoltaik-Wärmepumpen-Kaskade
  • Erweiterungen von Photovoltaikanlagen/ Batteriespeicher
  • Photovoltaikanlagen in Objekten mit gefördertem Mieterstrom und/oder mit gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung
  • Photovoltaikanlagen in Objekten, wo bereits Erzeugungsanlagen vorhanden sind 

Für den Neuanschluss einer PV Anlage an einem Netzverknüpfungspunkt, an dem die Leistung aller am Netzverknüpfungspunkt installierten und neu geplanten Erzeugungsanlagen und Speicher eine Gesamtleistung von 30 kW und mehr beträgt, ist zunächst eine Netzverträglichkeitsprüfung notwendig. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier

Anlagen unter 30 kW können Sie wie folgt anmelden:

Schritt für Schritt zur Anmeldung der PV-Anlage

Bevor Sie mit dem Bau der PV-Anlage beginnen, informieren Sie sich bitte über die aktuellentechnischen Vorgaben.

1. Vor dem Bau benötigte Angaben bzw. Unterlagen

Unterlagen zur Anmeldung der Anlage

E1 Antragsstellung Erzeugungsanlagen 
E2 Datenblatt Erzeugungsanlagen 

Hinweis: Für jeden Wechselrichtertyp muss ein eigenes E.2 Formular eingereicht werden.
Tragen Sie unter "Erzeugungseinheiten" bitte die Wechselrichterdaten ein und unter "Bemerkungen" die ZEREZ-Nummer des Wechselrichters.

Technische Vorgaben nach §9 EEG 2023 zur Fernsteuerung von Erzeugungsanlagen 

Standort der Anlage

  • Lageplan auf dem alle PV-Dächer eingezeichnet sind – bei mehreren Teilflächen bitte jeweils mit Angabe der kWp-Leistung der Teilflächen.
  • Übersichtsschaltbild  das einpolige Übersichtsschaltbild ab Hausanschluss bis Wechselrichter und ggf. Batteriespeicher mit Angabe aller Leitungslängen, -querschnitte und Sicherungsgrößen.
    Bei Anlagen über 25 kWp muss außerdem der Aufbau der Fernsteuerung gemäß §9 EEG erkennbar sein.

Benötigte Herstellerdatenblätter

  • Technisches Datenblatt der PV-Module
  • Technisches Datenblatt des PV-Wechselrichters

Batteriespeicher (optional)

Für den Fall, dass ein Batteriespeicher vorhanden ist benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen

  • Technisches Datenblatt des Batteriespeichers inklusive Entladeleistung im Dauerbetrieb

Zusätzlich bei AC-Kopplung:

  • Technisches Datenblatt des Batterie-Wechselrichters
E3 Datenblatt Batteriespeicher 

Tragen Sie unter "Bemerkungen" bitte die ZEREZ-Nummer des Wechselrichters ein.

2. Nach der Installation der PV-Anlage und des Wechselrichter

Inbetriebsetzungsprotokoll

E.8.1 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher 

Bitte denken Sie auch daran, den dazugehörigen Inbetriebsetzungsauftrag zu stellen. 

Zum Inbetriebsetzungsauftrag

Bitte beachten Sie!  Bis zur gemeinsamen Inbetriebnahme dürfen Sie Erzeugungsanlagen nur zu Einstellzwecken probeweise in Betrieb nehmen.

Alle Unterlagen beisammen?

Dann senden Sie uns Ihre Dokumente zu. Bitte geben Sie im Betreff die Fallart (z.B. Erweiterung) sowie die Anlagenadresse an.

Anmeldeunterlagen übermitteln

Weitere Schritte nach der Anmeldung bei enercity Netz


Meldung im Marktstammdatenregister

Jede in Betrieb genommene Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister registriert werden. Maßgeblich für diese Frist ist das Datum des Inbetriebsetzungsprotokolls (Inbetriebsetzung § 3 Nr. 30 EEG). 

Zum Marktstammdatenregister.



Einspeisevergütung

Nach erfolgreicher Registrierung im Marktstammdatenregister erhalten Sie bzw. Ihre Kund:innen für die Erzeugungsanlage - und sofern vorhanden - für den Batteriespeicher jeweils eine 12-stellige SEE Nummer. Diese ist bzw. sind für die Anmeldung im enercity NetzPortal erforderlich. Hier können die Anlagenbetreiber:innen eine Einspeisevergütung beantragen.

Zur Beantragung der Einspeisevergütung.


Blockheizkraftwerk (BHKW) anmelden

Für den Neuanschluss eines Blockheizkraftwerks an einem Netzverknüpfungspunkt mit einer Gesamtleistung ab 30 kW (inkl. aller bestehenden und geplanten Erzeugungsanlagen und Speicher) ist zunächst eine Netzverträglichkeitsprüfung notwendig. Weitere Informationen zur Netzverträglichkeitsprüfung finden Sie hier.

Anlagen unter 30 kW können Sie wie folgt anmelden:

Schritt für Schritt zur Anmeldung Ihres BHKWs

Bevor Sie mit dem Bau des BHKW beginnen, informieren Sie sich bitte über die aktuellentechnische Vorgaben.

1. Vor dem Bau benötigte Angaben bzw. Unterlagen

Benötigte Unterlagen

Bitte füllen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung Ihres Blockheizkraftwerkes aus.

E1 Antragsstellung Erzeugungsanlagen 
E2 Datenblatt Erzeugungsanlagen 
Technische Vorgaben nach §9 EEG 2023 zur Fernsteuerung von Erzeugungsanlagen 

Standort der Anlage

  • Lageplan auf dem das Blockheizkraftwerk eingezeichnet ist 
  • Übersichtsschaltbild das einpolige Übersichtsschaltbild ab Hausanschluss bis BHKW mit Angabe aller Leitungslängen, -querschnitte und Sicherungsgrößen.

Benötigte Herstellerdatenblätter

  • Technisches Datenblatt des BHKW
  • Zertifizierung des BHKW
    Einheitenzertifikat & Zertifikat für NA-Schutz

2. Nach der Installation des Blockheizkraftwerkes

Inbetriebsetzungsprotokoll

E.8.1 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher 

Bitte denken Sie auch daran, den dazugehörigen Inbetriebsetzungsauftrag zu stellen. 

Zum Inbetriebsetzungsauftrag

Bitte beachten Sie!  Bis zur gemeinsamen Inbetriebnahme dürfen Sie Erzeugungsanlagen nur zu Einstellzwecken probeweise in Betrieb nehmen.

Alle Unterlagen beisammen?

Dann senden Sie uns Ihre Dokumente zu. Bitte geben Sie im Betreff die Fallart (z.B. BHKW) sowie die Anlagenadresse an.

Anmeldeunterlagen übermitteln

Weitere Schritte nach der Anmeldung bei enercity Netz


Meldung im Marktstammdatenregister

Jede in Betrieb genommene Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister registriert werden. Maßgeblich für diese Frist ist das Datum des Inbetriebsetzungsprotokolls (Inbetriebsetzung § 3 Nr. 30 EEG). 

Zum Marktstammdatenregister.



Einspeisevergütung

Nach erfolgreicher Registrierung im Marktstammdatenregister erhalten Sie bzw. Ihre Kund:innen für das Blockheizkraftwerk eine 12-stellige SEE Nummer. Diese ist für die Anmeldung im enercity NetzPortal erforderlich. Hier können die Anlagenbetreiber:innen eine Einspeisevergütung beantragen.

Einspeisevergütung beantragen.


Netzverträglichkeitsprüfung für Einspeiseanlagen

Eine Netzverträglichkeitsprüfung ist immer dann notwendig, wenn die Leistung aller am Netzverknüpfungspunkt installierten und neu geplanten Erzeugungsanlagen und Speicher eine Gesamtleistung von 30 kW und mehr beträgt.

Wie beantrage ich eine Netzverträglichkeitsprüfung?

Benötigte Unterlagen

Für die Netzverträglichkeitsprüfung benötigen wir folgende Informationen:

  • Vollständige Adresse
  • Leistung der PV Anlage/ Wechselrichter/ BHKW
    Bei Anlagengrößen über 100 kW benötigen wir auch die ZEREZ Nummer bzw. die Einheitenzertifikate
  • Lageplan mit der gekennzeichneten PV Fläche oder dem BHKW Standort 
  • Aussage zum Netzverknüpfungspunkt, falls das geplante Gebäude nicht direkt angeschlossen ist (z.B. Nr. der Übergabestation)
  • Vollmacht des Anschlussnehmers
  • Bei Anschluss einer Batterie, die Energie ins Netz einspeist benötigen wir auch die Ausgangsleistung des Batteriewechselrichters. Bei Anschluss einer Batterie über 100 kW benötigen wir zusätzlich das Einheitenzertifikat bzw. die ZEREZ Nummer

Die Gesamtleistung der Anlage beträgt mehr als 270 kW?

Dann benötigen wir zusätzlich folgende Formulare:

E.1 Antragstellung 
E.8 Datenblatt einer Erzeugungsanlage/ eines Speichers - Mittelspannung 

Alle Unterlagen beisammen?

Dann senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail zu. Bitte geben Sie im Betreff die Fallart (z.B. BHKW) sowie die Anlagenadresse an.

Netzverträglichkeitsprüfung einreichen

Mit dem Ergebnis Ihrer Netzprüfungsanfrage teilen wir Ihnen mit, welche weiteren Unterlagen und Abstimmungen für die Anmeldung benötigt werden.

HelpCenter

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In unserem HelpCenter finden Sie weitere häufig gestellte Fragen sowie vertiefende Informationen.
Bei Bedarf können Sie dort auch direkt mit uns Kontakt aufnehmen – wir helfen Ihnen gerne weiter.

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