
Photovoltaikanlage anmelden
Willkommen auf der Sonnenseite.
Welche Fallart möchten Sie anmelden?
Anmeldung Ihrer Mikro-PV-Anlage (Balkonkraftwerk)
Zur Anmeldung Ihres kleinen Solar-Wunders reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister.
Erforderliche Angaben für eine Registrierung im Marktstammdatenregister
Wir empfehlen Unterstützung!
Bei der Installation einer Mikro-Photovoltaikanlage ist es ratsam, eine Elektrofachkraft hinzuzuziehen. Sie unterstützt Sie dabei, dass Ihre Anlage nach den gesetzlichen Vorgaben installiert wird und diese dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Anmeldung Ihrer PV-Anlage bis 25 kWp
Die Planung Ihrer Photovoltaikanlage ist abgeschlossen und die Installation beauftragt?
Dann können Sie Ihr Sonnen-Wunder bei uns im enercity NetzPortal anmelden.
Idealerweise gemeinsam mit Ihrem Installateur- oder Solateurbetrieb.
Aktuell sind nur Anmeldungen von PV-Erstanlagen mit Überschusseinspeisung bis 25 kWp über unser enercity NetzPortal möglich.
Weitere Informationen zur Anmeldung von PV-Anlagen, die keine PV-Erstanlagen mit Überschusseinspeisung bis 25 kWp sind, finden Sie hier.
Informationen rund um Mieterstrommodelle und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung finden Sie hier.
Schritt für Schritt zur Anmeldung Ihrer Erstanlagen mit Überschusseinspeisung bis 25 kWp
Zur Anmeldung Ihrer PV-Erstanlage werden drei Anmeldeprozesse durchlaufen.
Hand in Hand mit Ihrem Fachbetrieb - wir empfehlen Unterstützung!
Sie können Ihren Fachbetrieb bevollmächtigen, die Anmeldung im enercity NetzPortal sowie die Registrierung im Marktstammdatenregister für Sie zu übernehmen. Das erleichtert den Prozess, da viele technische Daten eingetragen und bestätigt werden müssen. Aber keine Angst! Sie werden Schritt für Schritt im enercity NetzPortal bei der Anmeldung geleitet.
Welche Akteure wirken bei der Planung, Montage und dem Betreiben einer PV-Anlage mit?
Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!
Anmeldung weiterer Fallarten
Für folgende Fälle kann der Installateursbetrieb (Anlagenerrichter:in) Ihre PV-Anlage bei uns anmelden.
- Photovoltaikanlage größer 25 kWp
- Volleinspeiseanlagen
- Photovoltaik-Wärmepumpen-Kaskade
- Erweiterungen von Photovoltaikanlagen/ Batteriespeicher
- Photovoltaikanlagen in Objekten mit gefördertem Mieterstrom und/oder mit gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung
- Photovoltaikanlagen in Objekten, wo bereits Erzeugungsanlagen vorhanden sind
Schritt für Schritt zur Anmeldung der PV-Anlage
1. Vor dem Bau benötigte Angaben bzw. Unterlagen
Unterlagen zur Anmeldung der Anlage
Hinweis: Für jeden Wechselrichtertyp muss ein eigenes E.2 Formular eingereicht werden.
Tragen Sie unter "Erzeugungseinheiten" bitte die Wechselrichterdaten ein und unter "Bemerkungen" die ZEREZ-Nummer des Wechselrichters.
Standort der Anlage
- Lageplan auf dem alle PV-Dächer eingezeichnet sind – bei mehreren Teilflächen bitte jeweils mit Angabe der kWp-Leistung der Teilflächen.
- Übersichtsschaltbild das einpolige Übersichtsschaltbild ab Hausanschluss bis Wechselrichter und ggf. Batteriespeicher mit Angabe aller Leitungslängen, -querschnitte und Sicherungsgrößen.
Bei Anlagen über 25 kWp muss außerdem der Aufbau der Fernsteuerung gemäß §9 EEG erkennbar sein.
Benötigte Herstellerdatenblätter
- Technisches Datenblatt der PV-Module
- Technisches Datenblatt des PV-Wechselrichters
Batteriespeicher (optional)
Für den Fall, dass ein Batteriespeicher vorhanden ist benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen
- Technisches Datenblatt des Batteriespeichers inklusive Entladeleistung im Dauerbetrieb
Zusätzlich bei AC-Kopplung:
- Technisches Datenblatt des Batterie-Wechselrichters
Tragen Sie unter "Bemerkungen" bitte die ZEREZ-Nummer des Wechselrichters ein.
2. Nach der Installation der PV-Anlage und des Wechselrichter
Inbetriebsetzungsprotokoll
Bitte denken Sie auch daran, den dazugehörigen Inbetriebsetzungsauftrag zu stellen.
Bitte beachten Sie! Bis zur gemeinsamen Inbetriebnahme dürfen Sie Erzeugungsanlagen nur zu Einstellzwecken probeweise in Betrieb nehmen.
Alle Unterlagen beisammen?
Dann senden Sie uns Ihre Dokumente zu. Bitte geben Sie im Betreff die Fallart (z.B. Erweiterung) sowie die Anlagenadresse an.
3. Weitere Schritte nach der Anmeldung bei enercity Netz
Marktstammdatenregister
Jede in Betrieb genommene Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister registriert werden. Maßgeblich für diese Frist ist das Datum des Inbetriebsetzungsprotokolls (Inbetriebsetzung § 3 Nr. 30 EEG).
Einspeisevergütung
Nach erfolgreicher Registrierung im Marktstammdatenregister erhalten Sie bzw. Ihre Kund:innen für die Erzeugungsanlage - und sofern vorhanden - für den Batteriespeicher jeweils eine 12-stellige SEE Nummer. Diese ist bzw. sind für die Anmeldung im enercity NetzPortal erforderlich. Hier können Sie für Ihre Kund:innen (Anlagenbetreiber:in) eine Einspeisevergütung beantragen.
HelpCenter
Keine passende Antwort gefunden?
In unserem HelpCenter finden Sie weitere häufig gestellte Fragen sowie vertiefende Informationen.
Bei Bedarf können Sie dort auch direkt mit uns Kontakt aufnehmen – wir helfen Ihnen gerne weiter.





