Mieterstromanlagen

Ihr Mieterstromprojekt - wir unterstützen Sie dabei.

Sonnenstrom direkt vom Dach – mit Mieterstrom profitieren alle

Stromkosten sparen
Durch direkt erzeugten Strom vor Ort
Wertsteigerung
Vermieter:innen steigern die Attraktivität Ihrer Immobilie
Klimaschutz
Alle Beteiligten leisten Ihren Beitrag
Förderung
Mieterstrommodelle sind teilweise förderfähig

Setzen Sie auf unsere langjährige Expertise im Messstellenbetrieb – und profitieren Sie von echten Erfolgen.

Jetzt sind Sie dran:
Bereits zahlreiche Kund:innen vertrauen auf unsere Kompetenz und haben Ihre Mieterstromprojekte erfolgreich umgesetzt. Teilen Sie uns Ihr Projektvorhaben einfach per E-Mail mit – wir begleiten Sie gern bei der Umsetzung. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die zu Ihnen passt.

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Ein erster Überblick über die verschiedenen Modelle

Ob Mieter:in oder Eigentümer:in – Mieterstrom oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet Vorteile für alle Beteiligten. Gerne zeigen wir Ihnen hier die unterschiedlichen Modelle.  

Eine Frau steht in der Küche und bedient ein Touch-Panel an der Wand

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom ist Solarstrom, der direkt auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und vor Ort verbraucht wird – ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz. Er kann an Bewohner:innen im selben Gebäude geliefert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Mieter:innen oder Eigentümer:innen handelt.

So funktioniert’s:

  • Stromlieferung erfolgt innerhalb desselben Gebäudes
  • Der Mieterstrom-Anbieter übernimmt die vollständige Stromversorgung – sowohl mit Solarstrom als auch mit ergänzendem Reststrom.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung möglich

Messkonzepte
Für Mieterstrom-Anlagen gibt es zwei Konzepte: 

  1. Physischer Summenzähler: Erfasst den Gesamtstromverbrauch aller Parteien direkt vor Ort.
  2. Virtueller Summenzähler: Ermittelt rechnerisch den Verbrauch digital über die Einzelzähler der Bewohner:innen.
Moderne Häuser mit PV-Modulen auf dem Dach, im Hintergrund scheint die Sonne

Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)?

Die GGV ermöglicht Bewohner:innen eines Wohngebäudes die Nutzung von Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage direkt vor Ort – ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz. Die Anlage befindet sich auf dem Gebäude.

So funktioniert’s:

  • Stromlieferung erfolgt innerhalb desselben Gebäudes 
  • Haushalte schließen zwei Verträge:

    - Gebäudestromnutzungsvertrag für den PV-Strom

    - Stromliefervertrag mit einem Drittanbieter für den Reststrombedarf

Im Unterschied zum klassischen Mieterstrommodell bietet die GGV keine Vollversorgung durch einen Anbieter, sondern eine flexible und vereinfachte Lösung.

Die GGV wurde mit dem Solarpaket I gesetzlich verankert – mit dem Ziel, Solarstrom in Mehrfamilienhäusern zu fördern und bürokratische Hürden zu senken.

Unterschiedliche Messkonzepte einfach erklärt

Der physikalische Summenzähler ist ein realer Zweirichtungszähler. Er misst den Reststrom aus dem öffentlichen Netz sowie den PV-Strom, der nicht direkt verbraucht und als Überschuss eingespeist wird.

Der Zähler befindet sich zwischen den Wohnungszählern und dem öffentlichen Netz. Seine Messwerte sichern die energiewirtschaftliche Bilanzierung und ermöglichen eine transparente Abrechnung.

Der Wechsel von Kund:innen im Mieterstrommodell

Im Mieterstrommodell kann es vorkommen, dass Kund:innen ihren Energielieferanten wechseln möchten. Dies kann sowohl den Wechsel zu einem dritten Stromlieferanten als auch die Rückkehr zum Mieterstrommodel sein. Um für Sie diesen Prozess reibungslos und transparent zu gestalten, sind bestimmte Schritte und Abläufe zu beachten.

Hier erfahren Sie mehr

Sie haben noch Fragen?

Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen zu Mieterstromanlagen.

Wann erhält man einen Mieterstromzuschlag? Was sind die Bedingungen?

Die Höhe ist abhängig vom Inbetriebnahmedatum und der installierten Leistung Ihrer Anlage in kW. Bei Inbetriebnahme ab 1. August 2025 bis 31. Januar 2026 gelten nach §48a EEG 2023 unterschiedliche Mieterstromzuschläge, abhängig von der installierten Leistung in kW. Die Grenzen liegen bei 10 kW, 40 kW und 1000 kW. Für mehr Informationen besuchen Sie die Seite der Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur - EEG-Förderung und –Fördersätze.



Gibt es eine Einspeisevergütung oder Marktprämie bei Überschusseinspeisung?

Ja, sowohl für Mieterstrom als auch bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird eine Einspeisevergütung oder Marktprämie gezahlt. Diese ist abhängig vom Inbetriebnahmedatum und der Leistung Ihrer Anlage in kW. 



Worin liegt der Unterschied zwischen Mieterstrommodell und Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung? 

Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung besitzt die Kund:in zwei separate Verträge. Einen für den PV- und einen für den Reststrom. Im Mieterstrommodell gibt es nur einen Vertrag mit der Mieterstromanbieter:in.



Müssen alle Bewohner:innen am Mieterstrom teilnehmen?

Nein, die Bewohner:innen sind nicht zur Teilnahme verpflichtet.



Wie decke ich den zusätzlichen Strombedarf (Reststrom) ab?

Für den Reststrom muss ein Vertrag mit einem Stromlieferanten geschlossen werden. Hier haben Sie oder die Teilnehmenden in der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung die freie Wahl. 



Darf eine Kund:in innerhalb einer Kundenanlage ihren Energielieferanten frei wählen?

Beim Mieterstrommodell können Sie wählen, ob Sie am Mieterstrommodell teilnehmen möchten oder auch nicht. Mehr Informationen siehe auch Lieferantenwechsel bei Mieterstrom. Bei einer Teilnahme wird ein Vertrag mit der Mieterstromanbieter:in abgeschlossen. Diese schließt einen Vertrag mit einem Reststromlieferanten ab. In der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wählt die Kund:in den Reststromlieferanten selber aus.


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