Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage anmelden

Alle Informationen zur Anmeldung Ihrer neuen KWK-Anlage

Anschluss durch Fachbetrieb

Ihr Fachbetrieb hilft Ihnen bei den wichtigen Schritten vorab und koordiniert den gesamten Anschluss bis zur Inbetriebnahme.
Anmeldung
Ihr Fachbetrieb meldet uns die Anlage und stellt uns alle nötigen Unterlagen zur Verfügung
Prüfung
Wir prüfen die technischen Voraussetzungen und planen die sichere Einbindung Ihrer Anlage
Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme erfolgt durch Ihren Fachbetrieb in Abstimmung mit uns.

Alle Schritte im Überblick

Melden Sie Ihre KWK-Anlage bei der BAFA an.

Die Anzeige erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit der BAFA-Anzeige/BAFA-Zulassung erfolgt Ihre Vergütung.

Zur BAFA-Anmeldung

Registrieren Sie Ihre KWK-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStRV)

Melden Sie Ihre KWK-Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im MaStRV an, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ihr Vorteil: Sie erhalten umgehend Ihre Vergütung.

Jetzt registrieren

Senden Sie uns die ausgefüllten Vertragsunterlagen zurück

Senden Sie uns folgende Unterlagen zu, welche Sie vorab von uns erhalten haben: Einspeisevertrag und Angaben zur Vergütung sowie zusätzlich die Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister und die BAFA-Zulassung.

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1. Beratung durch Fachbetrieb

Ein Fachbetrieb für KWK-Anlagen berät Sie zur Planung und Installation.

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2. Anmeldung der Anlage

Ihr Fachbetrieb meldet die Anlage direkt bei uns an.

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3. Anbindung an unser Netz

Wir prüfen und planen die Einbindung Ihrer Anlage an unser Netz.

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4. Betriebsbereitschaft melden

Ihr Fachbetrieb informiert uns, sobald die Anlage betriebsbereit ist.

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5. Registrierung im MaStRV

Sie registrieren die Anlage im Marktstammdatenregister und bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

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6. Zählerinstallation & Inbetriebnahme

Wir installieren gemeinsam mit Ihrem Fachbetrieb die erforderlichen Zähler und die Anlage wird in Betrieb genommen.

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7. Vertragsunterlagen

Wir senden Ihnen zeitnah die Vertragsunterlagen zu. Bitte senden Sie uns diese ausgefüllt zurück.

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8. Einspeisevergütung

Ihre Einspeisevergütung kann nun beginnen!

An alles gedacht?

Mit unserer Checkliste haben Sie alle Schritte im Blick.
Sie bietet eine strukturierte Übersicht über den gesamten Ablauf – von der Planung bis zur Inbetriebnahme. So sind alle Anforderungen für Sie transparent und nachvollziehbar.

Jetzt zur KWK-Checkliste

Infos rund um die Einspeisevergütung


Wie wird meine KWK-Einspeisung vergütet?

Die Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen setzt sich aus drei Komponenten zusammen: dem KWK-Zuschlag, dem üblichen Preis* und den vermiedenen Nutzungsentgelten für den eingespeisten Strom. 

Die Höhe und Dauer des KWK-Zuschlages ist im § 7 KWK-G geregelt. Für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kWel beträgt der Zuschlag für den in unser Netz eingespeisten Strom 16 ct/kWh und 8 ct/kWh für den im Objekt verbrauchten Strom für eine Dauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden (VBh). Anlagen mit einer höheren elektrischen Leistung erhalten eine gestaffelte Vergütung für 30.000 VBh. KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 kWel haben zusätzlich die Wahlmöglichkeit einer pauschalen Einmalzahlung des KWK-Zuschlages.

*Der übliche Preis ist der tatsächliche Wert des Stroms und wird quartalsweise an der Strombörse festgelegt. 



Wie funktioniert die Abrechnung der Vergütung?

Bei der Anmeldung Ihrer Anlage haben Sie die Wahl: Sie können Ihre Vergütung  monatlich über einen Abschlagsbetrag oder über die jährliche Abrechnung von uns erhalten. In jedem Fall teilen Sie uns bitte Ihre Zählerstände zum 31.12. mit, anhand derer wir die Abrechnungen erstellen.

Ihren Zählerstand können Sie uns ganz bequem hier online mitteilen.



Muss ich eine Umsatzsteuer zahlen?

Ob Sie durch den Betrieb von PV- oder KWK-Anlagen umsatzsteuerpflichtig sind, hängt unter anderem von der Höhe des erzielten Umsatzes ab. Sie teilen uns mit, ob Sie die Vergütung mit oder ohne Umsatzsteuer ausgezahlt haben möchten.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberatungsbüro oder dem zuständigen Finanzamt.


HelpCenter

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In unserem HelpCenter finden Sie weitere häufig gestellte Fragen sowie vertiefende Informationen.
Bei Bedarf können Sie dort auch direkt mit uns Kontakt aufnehmen – wir helfen Ihnen gerne weiter.
 

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