Lieferantenwechsel im Mieterstrom

Was ist zu tun?

Der Wechsel von Kund:innen im Mieterstrommodell

Im Mieterstrommodell kann es vorkommen, dass Kund:innen ihren Energielieferanten wechseln möchten. Dies kann sowohl den Wechsel zu einem dritten Stromlieferanten als auch die Rückkehr zum Mieterstrommodel sein. Um für Sie diesen Prozess reibungslos und transparent zu gestalten, sind bestimmte Schritte und Abläufe zu beachten.

Ihre Kund:in wechselt ...

Bestellung der Markt- und Messlokation:  

Einrichtung der Markt- und Messlokation:

  • Wir richten innerhalb von 10 Werktagen die Markt- und Messlokation ein und teilen Ihnen diese mit. 

Sie informieren Ihren Mieterstromkunden

  • Sie geben bitte die von uns erhaltene Markt- und Messlokation an Ihren Mieterstomkund:in für den betreffenden Unterzähler zeitnah weiter. 

Ihre Mieterstromkund:in:

  • Teilt die erhaltene Markt- und Messlokation seinem Wunschlieferanten mit. 

Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber:  

  • Der neue Lieferant übermittelt uns die Anmeldedaten über die elektronische Marktkommunikation. 

 

Sobald Sie die Markt- und Messlokation für Ihren Mieterstromkund:innen bei uns beantragt und diesen an Ihre bisherigen Kund:innen übermittelt haben, ist der Prozess für Sie abgeschlossen.  

Was tun, wenn ein neuer Stromzähler erforderlich ist ?

Es kann durchaus erforderlich sein, dass bei einem Wechsel zu einem neuen Lieferanten, ein Zählereinbau durch den zuständigen Messstellenbetreiber erforderlich ist. In dem Fall ist eine Elektrofachkraft zu beauftragen. Diese meldet über den Inbetriebsetzungsauftrag den erforderlichen Einbau bei uns an. Sobald die Fertigmeldung der Elektrofachkraft bei uns vorliegt, setzen wir den neuen Stromzähler.

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Sie haben Fragen?

Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen zu Mieterstrommodellen.

Was ist die Marktlokation (MaLo)?

Die Marktlokation stellt den Ort im Netz dar, an der Energie entweder erzeugt oder verbraucht wird.



Was ist die Messlokation (MeLo)?

Die Messlokation stellt den Ort dar, an dem die Messung der Energie stattfindet. Dort befinden sich alle technischen Einrichtungen, die zur Ermittlung und Übermittlung der Messwerte notwendig sind. Es handelt sich demnach um den Zählpunkt bzw. die Messstelle.



Müssen alle Bewohner:innen am Mieterstrom teilnehmen?

Nein, die Bewohner:innen sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Sie können Ihren Stromlieferanten frei wählen. 



Warum kann sich das Mieterstrommodell oder die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für mich als Endkund:in lohnen?

In der Regel profitieren Sie von günstigeren Strompreisen, da dieser direkt vor Ort erzeugt ist  und tragen gleichzeitig zur Klimawende bei.


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