Ladeeinrichtung anmelden
Bequem online
Jetzt anmeldenLadeeinrichtung anmelden
Ladeeinrichtungen müssen unabhängig von ihrer Größe beim Netzbetreiber angemeldet werden.
 Ist Ihre Anlage bereits in Betrieb, können Sie die Anmeldung und die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG direkt einreichen. 
Was versteht man unter Steuerbarkeit nach § 14a EnWG? 
Jede privat betriebene Verbrauchseinheit, dazu gehört auch die Ladeeinrichtung, muss seit dem 01.01.2024 als steuerbarer Verbraucher angemeldet werden.  Mehr Informationen 
Anmeldung für Ladeeinrichtungen unter 12 kW
Ladeeinrichtungen unter 12 kW können Sie
nach der Inbetriebnahme einfach online bei uns anmelden.
Ladeeinrichtungen sind Expertensache!
Für die Installation Ihrer neuen Ladeeinrichtung, sei es eine Ladesäule oder Wallbox empfehlen wir Ihnen eine Elektrofachkraft zu beauftragen.
Sie sind noch auf der Suche nach einer Elektrofachkraft?
Sie haben noch Fragen?
Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ladeeinrichtungen.
Warum muss ich eine Ladeeinrichtung anmelden?
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung meiner Ladeeinrichtung und woher bekomme ich diese?
Was ist eine Konformitätserklärung und wozu brauche ich diese?
Woher bekomme ich eine Konformitätserklärung?
Was kostet die Anmeldung und Genehmigung einer Ladeeinrichtung bei enercity netz?
Kann meine Ladeeinrichtung ins Netz einspeisen?
Was ist mit Steuerbarkeit und § 14 a EnWG gemeint? 
HelpCenter
Keine passende Antwort gefunden? 
In unserem HelpCenter finden Sie weitere häufig gestellte Fragen sowie vertiefende Informationen. 
Bei Bedarf können Sie dort auch direkt mit uns Kontakt aufnehmen – wir helfen Ihnen gerne weiter.