Einspeisen
Vater und Sohn mit Fußball im Garten

Erneuerbare Energien. Jetzt einspeisen.

Sie wollen Strom oder Wärme selbst produzieren? Hier zeigen wir Ihnen die notwendigen Schritte.

Umweltfreundlich und effizient.

Mit erneuerbaren Energien wie Photovoltaikanlagen (PV) und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK) produzieren Sie ganz einfach Strom - zum Eigenverbrauch oder zum Einspeisen in das öffentliche Stromnetz. So leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und können damit sogar Geld verdienen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Anlage ans Netz anmelden können.
Mikro-PV-Anlage (Balkonkraftwerk)
Photovoltaikanlage
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage

Vereinfachte Anmeldung

Die Anmeldung einer Mikro-Photovoltaikanlage mit maximal 600 Watt gestaltet sich einfach.

1. Anlage anmelden

Hier finden Sie unser Anmeldeformular.
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2. Abrechnungsformular

Um Ihnen Ihre Vergütung auszahlen zu können, benötigen wir Ihre Daten.
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3. Unterlagen einreichen

Senden Sie uns beide Formulare ausgefüllt per E-Mail zu.
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Noch Fragen?

Die meist gestellten Fragen sowie die wichtigsten Antworten finden Sie hier.

Was ist eine Mikro PV Anlage?

Die hier genannte „Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (Mikro-PV-Anlage, steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.



Sind Mikro-PV-Anlagen in einem vorhandenen Stromkreis zulässig?

Ja. Mit der im Mai 2018 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, PV-Anlagen auch in einen vorhandenen Endstromkreis einzubinden. Der Anschluss darf aber ausschließlich über einen spezielle Energiesteckdose oder eine feste Installation erfolgen.



Benötige ich für den Anschluss von Mikro-PV-Anlagen eine Elektrofachkraft?

Ja. Wenn ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll, muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Eventuell muss hier die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. Der normativ geforderte Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.



Fallen Mikro-PV-Anlagen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Ja. Es handelt sich um eine ganz normale PV-Anlage, die dieselben Rechte und Pflichten wie größere PV-Anlagen hat. Allerdings gilt das vereinfachte Anmeldeverfahren. Hier gelangen Sie zu unserem Formular.



Sind Mikro-PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur meldepflichtig?

Ja. Steckerfertige PV-Anlagen müssen der Niederspannungsanschlussverordnung zufolge denselben Anmeldeprozess durchlaufen, wie es andere PV-Anlagen auch tun müssen. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister ist über diesen Link zu erreichen.



Sind Mikro-PV-Anlagen bei uns meldepflichtig?

Ja. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung und der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105), ist eine Anmeldung bei enercity netz erforderlich. Das erleichtert und beschleunigt die Ursachensuche, wenn zum Beispiel unzulässige Netzrückwirkungen auftreten und benachbarte Netzkunden Probleme haben.



Sind besondere Zähler für den Betrieb von Mikro-PV-Anlagen notwendig?

Ja. Die enercity netz tauscht den aktuellen Zähler kostenlos gegen einen Zweirichtungszähler aus.



Können Mikro-PV-Anlagen auch vom Laien in Betrieb genommen werden?

Wenn die steckerfertige Erzeugungsanlage über eine bereits vorhandene, spezielle Energiesteckdose angeschlossen werden kann und ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, kann die PV-Anlage vom Laien in Betrieb genommen werden. Die Mitteilungspflichten gegenüber der enercity netz (vereinfachtes Anmeldeformular) und der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) bestehen aber auch in diesem Fall.



Darf eine Mikro-PV-Anlage einfach an eine Haushaltssteckdose (Schutzkontaktstecker) angeschlossen werden?

Nein. Es muss eine spezielle Energiesteckdose genutzt werden. Anlagen mit einem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.



Ist es erlaubt, den produzierten Strom einfach ins öffentliche Stromnetz zu leiten?

Ist ein Zweirichtungszähler vorhanden und die Mikro-PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur sowie bei enercity netz angemeldet, ist eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz zulässig.



Welche Leistungsangabe ist für die Anmeldung ausschlaggebend?

Ausschlaggebend ist die Bemessungsleistung des Wechselrichters in der Einheit Watt. Parallel dazu fragt enercity netz die installierte Modulleistung in Watt peak (Wp) ab.


Direktvermarktung

Anmeldung durch Vermarkter über Formular (verpflichtend für Anlagen größer 100 kWp)

Wir denken an Ihren Geldbeutel.

Alle Infos rund um die Einspeisevergütung finden Sie hier.

Wie wird meine PV-Einspeisung vergütet?

Die Fördersätze in ct/kWh finden Sie hier. Wichtig für die Bestimmung Ihrer Vergütungshöhe sind zum einen der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft und zum anderen die Anlagenleistung sowie der Ort der Installation. Dabei kommt es darauf an, ob die Anlage auf einem Dach, einem Nicht-Wohngebäude, einer Freifläche oder ähnlichem angelegt ist.

Beispiel für eine Vergütung bei Anlagen mit mehr als 10 kWp

Installierte Leistung =13 kWp

Vergütungssatz

Zone 1:   0-10 kWp = 8,20 ct/kWh; Zone 2: 10-40 kWp = 7,10 ct/kWh

Die kalenderjährlich ermittelte eingespeiste Menge wird nun über Faktoren im Verhältnis der installierten Leistung aufgeteilt und mit dem entsprechenden Vergütungssatz multipliziert.

Faktor Zone 1: 10 kWp / 13 kWp = 0,76923; Faktor Zone 2: 3 kWp / 13 kWp = 0,23077

 

Annahme: Eingespeiste Jahresmenge = 3.500 kWh

Vergütung Zone 1 = 3.500 kWh x Faktor 0,76923 x 8,20 ct/kWh = 220,77 Euro

Vergütung Zone 2 = 3.500 kWh x Faktor 0,23077 x 7,10 ct/kWh =   57,35 Euro

Summe = 278,12 Euro netto



Wie wird meine KWK-Einspeisung vergütet?

Die Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen setzt sich aus drei Komponenten zusammen: dem KWK-Zuschlag, dem üblichen Preis* und den vermiedenen Nutzungsentgelten für den eingespeisten Strom. 

Die Höhe und Dauer des KWK-Zuschlages ist im § 7 KWK-G geregelt. Für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kWel beträgt der Zuschlag für den in unser Netz eingespeisten Strom 16 ct/kWh und 8 ct/kWh für den im Objekt verbrauchten Strom für eine Dauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden (VBh). Anlagen mit einer höheren elektrischen Leistung erhalten eine gestaffelte Vergütung für 30.000 VBh. KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 kWel haben zusätzlich die Wahlmöglichkeit einer pauschalen Einmalzahlung des KWK-Zuschlages.

*Der übliche Preis ist der tatsächliche Wert des Stroms und wird quartalsweise an der Strombörse festgelegt. 



Wie funktioniert die Abrechnung der Vergütung?

Bei der Anmeldung Ihrer Anlage haben Sie die Wahl: Sie können Ihre Vergütung  monatlich über einen Abschlagsbetrag oder über die jährliche Abrechnung von uns erhalten. In jedem Fall teilen Sie uns bitte Ihre Zählerstände zum 31.12. mit, anhand derer wir die Abrechnungen erstellen.

Ihren Zählerstand können Sie uns ganz bequem hier online mitteilen.



Muss ich eine Umsatzsteuer zahlen?

Ob Sie durch den Betrieb von PV- oder KWK-Anlagen umsatzsteuerpflichtig sind, hängt unter anderem von der Höhe des erzielten Umsatzes ab. Sie teilen uns mit, ob Sie die Vergütung mit oder ohne Umsatzsteuer ausgezahlt haben möchten.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberatungsbüro oder dem zuständigen Finanzamt.


Sie sind Installateur?

Unter der Seite "Installateure" finden Sie alle relevanten Themen zur Einspeisung für Installateure.

Zahlen und Fakten

Einen Überblick über die installierte Leistung, die Inbetriebnahme sowie die Einspeisevergütung stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Sie haben Fragen?

Unser Team Einspeisung hilft Ihnen gerne weiter.
Team Einspeisung
Team EinspeisungAuskunft rund um die Vergütung