Ihr neuer Stromzähler - effizient und digital

Wenn der Einbau oder Wechsel eines Stromzählers ansteht, erhalten alle unsere Kund:innen entweder eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Gerne erklären wir, wie diese Zählerarten funktionieren, welche Vorteile sie bieten und wie der Einbau abläuft.

Innovative Stromzähler für eine nachhaltige Zukunft

Digitale Stromzähler bieten Ihnen detaillierte Informationen über Ihren Energieverbrauch, was Sie dabei unterstützt, bewusst und sparsam mit Energie umzugehen. Dies hilft, Ihre Energiekosten zu senken und die Umwelt zu schonen. In Deutschland schreibt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den flächendeckenden Einbau digitaler Stromzähler bis spätestens 2032 vor. Dies soll sicherstellen, dass alle Haushalte von den Vorteilen der modernen Messtechnik profitieren.

Wir kümmern uns für Sie

Als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber kümmern wir uns um den Einbau digitaler Stromzähler bei Ihnen zuhause. Sobald Ihr Zähler in die Jahre gekommen ist, die Eichfrist abläuft oder es zur Zukunftssicherung des Netzes erforderlich ist, erhalten Sie drei Monate vor dem Wechsel ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen. Zwei Wochen vor dem Wechsel schicken wir Ihnen einen Terminvorschlag. Sie müssen nicht aktiv werden – wir kümmern uns um alles.

Profitieren Sie von vielen Vorteilen

  • Der Zählerwechsel durch uns ist für Sie kostenlos.
  • Mit uns als grundzuständigen Messbetreiber profitieren Sie von gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenzen.
  • Bei uns sind Sie unabhängig von Mindestvertragslaufzeiten oder Stromtarifen.

Wie geht es weiter und wie läuft der Zählerwechsel?

1. Erste Informationen
Sie erhalten rechtzeitig, mindestens drei Monate vor dem Wechsel, erste Informationen und rechtliche Hintergründe zu Ihrem neuen Zähler.
2. Terminvorschlag
Zwei Wochen vor dem Zählerwechsel melden wir oder eine beauftragte Fachfirma sich mit einem Terminvorschlag. Gerne vereinbaren wir einen neuen Termin, falls der Vorschlag nicht passt.
3. Der Einbau vor Ort
Der Einbau erfolgt durch uns oder einer beauftragen Fachfirma und dauert etwa 30 Minuten. Ab sofort können Sie Ihren Stromverbrauch im Blick behalten.

Worin unterscheiden sich die beiden neuen Zählerarten?

Die moderne Messeinrichtung

Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den Energieverbrauch genau erfasst. Im Vergleich zu analogen Zählern liefert eine mME detaillierte Verbrauchsdaten und ermöglicht eine bessere Kontrolle und Optimierung des Energieverbrauchs. Die Daten können als Jahres-, Monats- und Wochenwerte über zwei Jahre gespeichert und abgerufen werden. Im Gegensatz zum intelligenten Messsystem verfügt eine mME über kein Kommunikationsmodul, so dass keine automatische Datenübertragung erfolgt und der Zählerstand einmal jährlich abgelesen werden muss.

Mehr Informationen zu Preisen, rechtlichen Hintergründen und Vorteilen einer modernen Messeinrichtung erhalten Sie hier. 

Das intelligente Messsystem

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem Kommunikationsmodul dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Dadurch werden Verbrauchsdaten sicher und automatisch übermittelt, wodurch die jährliche Zählerstandsermittlung für Sie entfällt. Im Gegensatz zur modernen Messeinrichtung ermöglicht ein intelligentes Messsystem die kontinuierliche Erfassung und Analyse des Energieverbrauchs in Echtzeit, was zur Effizienzsteigerung, Kostensenkung und besseren Integration erneuerbarer Energien beiträgt.

Mehr Informationen zu Preisen, rechtlichen Hintergründen und Vorteilen eines intelligenten Messsystems finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten Ihre Fragen zum intelligenten Messsystem.

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Um die Energiewende voranzutreiben, wurde vom Gesetzgeber im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgelegt, dass alle Verbraucher:innen  bis spätestens 2032 eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten. Diese innovative Zählertechnoligie ist für den Ausbau der Stromnetze der Zukunft erforderlich.  Die analogen Stromzähler haben ausgedient und sind durch digitale Stromzähler zu ersetzen. Das ist für Verbraucher:innen und Messtellenbetreiber bindend. 

Welche Art von neuem Zähler (intelligentes Messsystem oder moderne Messeinrichtung) bei einem Kunden installiert wird, ist im § 29 MsbG geregelt.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Bundesnetzagentur - Messstellenbetriebsgesetz



Warum wechselt enercity netz meinen Stromzähler?

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir für die Messstellen und Zählerwechsel verantwortlich. Wenn zum Beispiel die Eichfrist bei Ihrem Stromzähler abläuft oder wir es als netzdienlich erachten, ist es soweit. Ihr analoger Stromzähler hat ausgedient und Sie erhalten eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Drei Monate vor dem Wechsel erhalten Sie eine erste Information von uns. Zwei Wochen vor dem Wechsel erhalten Sie einen Terminvorschlag für die Ausführung. 



Kommen Kosten für den Zählerwechsel auf mich zu?

Grundsätzlich ist der Zählerwechsel durch uns für Sie kostenfrei. Sofern Sie den vorzeitigen Einbau eines iMSys beantragen, können Sie die entsprechenden Kosten aus unserem Preisblatt entnehmen.



Wie gestalten sich die Kosten für den jährlichen Messstellenbetrieb der neuen Zähler?

Im Messstellenbetriebsgesetz sind für den grundzuständigen Messstellenbetreiber Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme vorgegeben. Unsere Entgelte finden Sie in unserem aktuellen Preisblatt.

Bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen kann die Abrechnung des Messstellenbetriebs durch den Stromlieferanten oder den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen. In der Regel verrechnet Ihr Stromlieferant diese Kosten mit der Jahresabrechnung auch weiterhin, wenn Sie nichts anderes vereinbart haben. 

Übernimmt der Stromlieferant die Abrechnung des Messstellenbetriebs nicht, erfolgt die Abrechnung direkt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung von uns. 

Falls Sie einen Energieliefervertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen haben, der den Messstellenbetrieb nicht beinhaltet, kommt dabei ein Messstellenvertrag zwischen Ihnen und uns als grundzuständiger Messstellenbetreiber automatisch zustande, dadurch dass Sie Elektrizität aus dem Netz entnehmen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 9 Absatz 3 Satz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes.



Wie sicher sind meine Daten?

Bei modernen Messeinrichtungen ist der Abruf der detaillierten persönlichen Stromverbrauchsdaten und der momentanen Leistung durch eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) vor einem Zugriff durch Unberechtigte geschützt.

Bei einer optionalen Fernablesung der modernen Messeinrichtung erfolgt die Übertragung der Zählerstände per LoRa-Funk und LoRaWAN®-Protokoll. Die Daten werden zweifach nach dem aktuellen Stand der Technik (128 Bit AES) verschlüsselt. Der Übertragungsweg ist daher sicherer als die Ablesung über Selbstablesekarte. Der Zähler überträgt neben technischen Statusinformationen die Zählernummer und den Zählerstand. Eine Zuordnung des Zählers und der Zählerstände zum Kunden erfolgt, wie bei der Ablesung per Karte oder Ableser:in, erst in unseren IT-Systemen.

Für intelligente Messsysteme werden durch das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und Technische Richtlinien zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität verbindlich geregelt. Dadurch wird ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau gewährleistet. Hauptverantwortlich für die Erstellung der Schutzprofile und Richtlinie ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welches auch die Systeme zertifiziert. Das BSI ist ebenfalls für die Fortentwicklung der Schutzprofile verantwortlich. Wir setzen ausschließlich zertifizierte intelligente Messsysteme ein.



Zeigen intelligente Messsysteme den Verbrauch meiner elektrischen Geräte einzeln an?

Nein. Intelligente Messsysteme zeigen nur den Gesamtstromverbrauch aller elektrischen Geräte in Ihrem Haus, Gewerbebetrieb oder Ihrer Wohnung an. Sie zeigen also nicht den Stromverbrauch einzelner elektrischer Geräte an. 
 



Warum erhalte ich ein intelligentes Messsystem, obwohl ich weniger als 6.000 kWh im Jahr verbrauche?

Ob Sie ein intelligentes Messsystem oder eine moderne Messeinrichtung erhalten, entscheidet Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber. Für Sie sind wir das.  Wir entscheiden auch den Zeitpunkt des Einbaus. In der Regel erfolgt das spätestens, wenn die Eichfrist Ihres bisherigen Stromzählers endet.  

 Gesetzlich verpflichtend und für Sie und uns bindend, ist der Einbau eines intelligenten Messsystems in folgenden Fällen: 

1. Bei Haushalten mit einem  durchschnittlichen Jahresverbrauch größer 6000 kWh im Jahr. Entscheidend ist der Mittelwert der letzten drei Jahre.  

2. Bei Haushalten mit einer Strom erzeugenden Anlage, zum Beispiel einer Photovoltaik-Anlage, mit einer Nennleistung vom mehr als 7 kW. 

3. Bei Gebäuden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14 a EnWG. 

4. Optional: Wenn wir es für die Stabilität und Zukunft unserer Stromnetze als erforderlich erachten.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Bundesnetzagentur - Messstellenbetriebsgesetz

 



Kann ich anstelle einer modernen Messeinrichtung auch ein intelligentes Messsystem erhalten?

Ein freiwilliger Einbau auf Kundenwunsch obliegt der Entscheidung des Messstellenbetreibers und die entsprechenden Kosten können Sie aus unserem Preisblatt entnehmen. Sie können gerne über unser Kund:innenportal Netz uns online einen Antrag stellen. Wichtig ist, dass die technischen Gegebenheiten dafür passen, wie zum Beispiel ausreichender Empfang am Zählerstandort. Wir empfehlen Ihnen sich hier von einer Elektrofachkraft beraten zu lassen. 



Muss ich den Zählerstand für intelligente Messsysteme selbst ablesen?

Ist bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut ist eine Ablesung durch Sie nicht mehr erforderlich. Sie erhalten künftig keine Ableseaufforderung mehr durch uns. Ihre Verbrauchsdaten werden sicher automatisiert an uns und Ihren Stromlieferanten übermittelt. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine sichere Datenverbindung. Mehr zur Datensicherheit finden Sie in unseren FAQs unter dem Punkt "Wie sicher sind meine Daten?". Sie können aber, wenn Sie wünschen, den Zählerstand als zusätzliche Information weiterhin am Zähler ablesen. Zählerwerte für Gas, Wasser und Wärme  müssen, wenn diese nicht fernauslesbar sind, weiterhin von Ihnen an uns übermittelt werden.  Dafür erhalten Sie aber wie gewohnt eine Benachrichtigung von uns. 

 

 



Brauche ich einen Internet-/Breitbandanschluss in meinem Haus, um intelligente Messsysteme zu nutzen?

Nein, Sie müssen keinen Internet-/Breitbandanschuss oder eine andere Telekommunikationsart bereitstellen. Das intelligente Messsystem überträgt Daten über eine eigene, unabhängige und sichere Verbindung. 



Kann mein digitaler Zähler aus der Ferne gesperrt werden?

Nein, weder die modernen Messeinrichtungen noch die intelligenten Messsysteme können aus der Ferne gesperrt werden. 



Wie sieht es mit der Strahlenbelastung aus?

Unsere eingesetzten Kommunikationsmodule halten alle Grenzwerte ein. In der Praxis heißt das: Die Strahlenbelastung ist deutlich geringer als bei einem Mobilfunkgerät bzw. Handy.  



Verbrauchen die intelligenten Messsysteme Strom? Wenn ja, wie viel?

Ja, auch intelligente Messsysteme verbrauchen wie Ihre alten Zähler Strom. Der Stromverbrauch intelligenter Messsysteme geht aber nicht zu Ihren Lasten, da er nicht gemessen wird.  



Wie lange dauert es, bis ich meine Zählerstände und meinen Verbrauch ablesen kann?

Sie können den aktuellen Zählerstand wie gewohnt am Display des Zählers selbst ablesen. Bitte beachten Sie, dass der Zählerstand erst nach ca. einer Woche nach Einbau ersichtlich ist. 



Was muss ich beim Auszug mit Blick auf intelligente Messsysteme beachten?

Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromlieferanten abmelden. Dieser übergibt Ihrem Messstellenbetreiber den Auftrag zur Endablesung. Der abschließende Zählerstand wird per Datenübertragung durch den zuständigen Messstellenbetreiber abgelesen und an Ihren Stromlieferanten übermittelt. 



Was muss ich beim Einzug mit Blick auf intelligente Messsysteme beachten?

Das intelligente Messsystem verbleibt an der Messstelle. Bei einem Einzug, wo bereits ein intelligentes Messsystem vorhanden ist, haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Zugangsdaten zu beantragen. 


Sie haben Fragen?

Unser Team Messwesen Strom hilft Ihnen gerne weiter.
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