Ingenieure prüfen Hausanschluss-Plan

Ihr Netzanschluss. Schnell erledigt.

Sie planen einen Neu- oder Umbau Ihrer Immobilie? Dann melden Sie ganz einfach Ihren Netzanschluss ans Strom- und Gasnetz online an.

Ihr schneller Weg zum Netzanschluss

Bereits vor Baubeginn sollten Sie mit Ihrem Architekturbüro und Installateurbetrieb gemeinsam prüfen, was für Ihren Energiebedarf notwendig ist. Dazu zählt, ob Sie bereits in der Bauphase Strom benötigen. Die spätere Inbetriebnahme beantragt Ihr Installateurbetrieb separat und sollte rechtzeitig erfolgen. Dann kann die Energie zu Ihrem Wunschtermin fließen. Ihren Anschluss für Wasser melden Sie bitte direkt bei Ihrem Wasserversorger an:

1. Netzgebiet prüfen

Zu welchem Netzgebiet Ihre Immobilie gehört, erfahren Sie hier.

2. Anschluss beantragen

Antrag einfach online stellen.
Zur Anmeldung

3. Preise & Infoblätter

Alle Infos zu den Kosten eines Netzanschlusses sowie die Anschlussbedingungen finden Sie im Downloadbereich.
Zum Downloadbereich

4. Zähler setzen

Die Inbetriebnahme beantragt Ihr Installateurbetrieb für Sie.

Anschlüsse trennen

Strom- & Gasanschlüsse trennen

Bei einem Abriss müssen zuvor alle Anschlüsse vom Gebäude getrennt werden. Teilen Sie uns Ihre Trennungserklärung einfach online mit.
Zur Trennungserklärung

Wasseranschlüsse trennen

Die Trennung für Ihren Wasseranschluss melden Sie bitte direkt bei Ihrem Wasserversorger.
Zur Trennungserklärung von enercity

Trennungserklärung Wasserverband Nord

Ihren Wasseranschluss beim Wasserverband Nord können Sie hier trennen.
Zur Trennungserklärung Wasserverband Nord

Downloads

Unser Preisblatt sowie das Merkheft für Bauherren, Geschäfts- und Anschlussbedingungen können Sie hier direkt herunterladen.

Weitere technische Anschlussbedingungen gesucht?

Alle technischen Anschlussbedingungen für die Strom- und Gasinstallation finden Sie im Partnerbereich.

Neuregelung steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Neuregelung des § 14a EnWG der Bundesnetzagentur, welches am 01.01.2024 in Kraft tritt.

Sie haben Fragen?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.
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