Hier erhalten Sie alle Informationen rund um die Neuregelung des § 14a EnWG , die ab 01.01.2024 in Kraft tritt.
Auch künftig ein stabiles Netz
Um die herausfordernden Klimaziele zu erreichen, sind in den nächsten Jahren zahlreiche Verbrauchseinrichtungen wie zum Beispiel Wärmepumpen ins öffentliche Stromnetz einzubinden. Um hier allen berechtigten Interessen nachzukommen und die Netzstabilität weiter zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur die Neuregelung des § 14a EnWG erarbeitet und auf den Weg gebracht.
Was sind steuerbare Verbrauchseinheiten?
Hierunter zählen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW.
- Ladepunkte bzw. Wallboxen (nicht öffentlich)
- Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizeinrichtungen wie zum Beispiel Heizstäben
- Stromspeicher
- Klimageräte für Raumkühlung
Was muss ich beachten, wenn ich eine steuerbare Verbrauchseinheit plane?
Wer ist zur Teilnahme verpflichtet?
Was bedeutet die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber für mich?
Wie kann ich die Steuerbarkeit meiner Verbrauchseinrichtung herstellen?
Was gilt für steuerbare Verbrauchseinheiten, mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024?
Wie und wo kann ich eine steuerbare Verbrauchseinheit anmelden?
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne des §14a EnWG konkret und welche Ausnahmen gibt es?
Wie erhalte ich meine Netzentgeltreduzierung?
Melde- und Informationspflicht
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