Mädchen und Junge auf dem Sofa mit einem Smartphone

Ihren Zählerstand schnell und einfach melden.

Wir teilen Ihnen mit, wenn es soweit ist: per Post oder digital erhalten Sie eine Nachricht zur jährlichen Zählerstandsmeldung. Ihre Angaben können Sie uns ganz einfach online mitteilen.

Wo finde ich meine Zählernummer und den Zählerstand?

Damit Sie nicht lange suchen müssen, haben wir die Anleitungen für die gängigsten Geräte für Sie zusammengefasst. So sind Zählernummer und Zählerstand schnell abgelesen.
Stromzähler
Gaszähler

1. Zählerstand ablesen

Lesen Sie den Zählerstand ab. In den Beispielen haben wir diese orange umrandet. Wichtig: Lesen Sie nur die Zahlen vor dem Komma ab!

2. Zählernummer festhalten

Notieren Sie sich Ihre Zählernummer. In unseren Beispielen haben wir diese rot umrandet. Wichtig: Lesen Sie die Zählernummer nur bis zu dem Bindestrich ab!
Eintarifzähler
Eintarifzähler Strom mit Markierung der Zählernummer und des Zählerstands
Zweitarifzähler (Analog)
Zweitarifzähler Strom mit Markierung der Zählernummer und des Zählerstands
Messwandlerzähler
Stromzähler Lastgang mit Markierung der Zählernummer und des Zählerstands
Zweitarifzähler für Bezug & Einspeisung
Stromzähler mit Markierung der Zählernummer und des Zählerstands
Elektronische Zähler (smartMeter)
Stromzähler Easymeter mit Markierung der Zählernummer und des Zählerstands

Helfen Sie uns Papier zu sparen!

Sie möchten die jährliche Aufforderung zur Ablesung Ihrer Zählerstände in Zukunft lieber digital erhalten statt per Post? Dann teilen Sie uns bitte bei Ihrer nächsten Zählerstandsmeldung Ihre E-Mail Adresse mit und bestätigen Sie uns Ihr Einverständnis bei "Ablesebestätigung per E-Mail". Nur dann dürfen wir von Papier auf E-Mail umstellen. Wenn Sie uns nur eine Handynummer mitteilen, so erhalten Sie Ihre Aufforderung zukünftig per SMS.

Ihre Vorteile:

  • Jährliche E-Mail mit direktem Link zur Zählerstandsmeldung
  • Vorbelegung Ihrer persönlichen Daten wie Zählerstandsnummer und Anschrift
  • Schont die Umwelt durch weniger Papierverbrauch
Jetzt Zählerstand melden

Sie haben Fragen?

Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der jährlichen Ablesung Ihrer Zähler.

Warum erhalte ich von meinem Netzbetreiber einmal im Jahr eine Benachrichtigung zur Zählerstandsablesung?

Nur mit einem abgelesenen Zählerstand kann der tatsächliche Verbrauch für Ihre Jahresrechnung ermittelt werden. Bekommen wir keinen aktuellen Zählerstand, wird Ihr Verbrauch auf Basis der vorliegenden Werte rechnerisch ermittelt. In der Regel fordern wir Sie zum Ablesen des Zählerstands über eine Ablesekarte per Post, E-Mail oder SMS auf. Sie können uns Ihren Zählerstand dann einfach online, telefonisch oder schriftlich mitteilen.



Warum erhalte ich bei einem Lieferantenwechsel eine Benachrichtigung zur Ablesung?

Bei einem Lieferantenwechsel benötigen wir als Ihr Netzbetreiber Ihren Zählerstand, um die Netznutzungsentgelte abzurechnen. Diese Werte übermitteln wir Ihrem Lieferanten, der Ihnen eine Rechnung erstellt.

Erhalten wir keinen Zählerstand zum Wechseldatum, wird Ihr Verbrauch rechnerisch ermittelt.



Muss ich meinen Zählerstand bei einem Auszug melden?

Bei einem Umzug in ein neues Zuhause oder eine andere Stadt lesen Sie bitte Ihren aktuellen Zählerstand ab und teilen uns diesen mit. Parallel dazu melden Sie sich bei Ihrem Energielieferanten ab. Ihr Vorteil: Sie bezahlen den Energieverbrauch nur bis zum Tag der Abmeldung.



Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht rechtzeitig mitteile?

Erhalten wir Ihren Zählerstand nicht oder außerhalb der Frist, wird Ihr Verbrauch rechnerisch ermittelt. Als Grundlage dafür werden entweder Ihr Verbrauch aus dem vorhergehenden Abrechnungsjahr oder Vergleichswerte verwendet.



Was passiert, wenn mein Zählerstand über Jahre nur errechnet und nicht abgelesen wurde?

Wir veranlassen eine zusätzliche Kundenselbstablesung oder eine persönliche Vor-Ort-Ablesung, wenn Ihre Verbrauchswerte über einen längeren Zeitraum rechnerisch ermittelt wurden. Die Zählerstandsablesung bietet auch für Sie einen Vorteil: mit möglichst realen Messwerten können Sie Ihren Verbrauch genauer steuern.



Bei mir erschien unangemeldet ein Ableser. Muss dieser vorher einen Termin mit mir vereinbaren?

In der Regel wird vor einer Ablesung kein Termin vereinbart. Unsere Ablesedienstleister starten einen ersten unangekündigten Ableseversuch. Ist dieser erfolglos, wird eine Karte hinterlassen. Daraufhin haben Sie die Möglichkeit Ihren Zählerstand telefonisch mitzuteilen, den vorgeschlagenen Termin wahrzunehmen oder mit dem Ableser einen neuen Termin zu vereinbaren.



Ich habe mehrere Zähler. Warum werden meine Zähler zu unterschiedlichen Terminen abgelesen?

Für jeden Zähler gibt es geregelte Ablesetermine. Wenn Sie mehrere Zähler haben, können die Termine also unterschiedlich ausfallen. Sobald diese anstehen, erhalten Sie ebenfalls eine Benachrichtigung zur Ablesung von uns.



Der Gasverbrauch wird in Kubikmeter m³ gemessen. In welcher Einheit muss ich meinen Zählerstand angeben?

In der Zählerstandsablesung geben Sie Ihren Verbrauch in m³ an, so wie auf dem Zähler angegeben. In der Abrechnung, die Sie von uns erhalten, zeigen wir Ihren Verbrauch in kWh an.



Wie rechne ich meinen Gasverbrauch von Kubikmeter in Kilowattstunden um?

Sie rechnen Kubikmeter überschlägig um, indem Sie die verbrauchten Kubikmeter mit einem pauschalen Faktor von 10 multiplizieren. Bei einem abgelesenen Verbrauch von zum Beispiel 2.000 Kubikmeter erhalten Sie einen ungefähren Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden. Für eine genaue Umrechnung benötigen Sie die Zustandszahl und den Brennwert. Eine Erläuterung dazu sowie die  Brennwertermittlung haben wir hier für Sie aufgeführt.