Altes Dach mit wenigen Modulen

Mikro-PV-Anlage anmelden

Die Anmeldung einer Mikro-Photovoltaikanlage mit maximal 600 Watt gestaltet sich einfach.

Bitte denken Sie daran

Auch eine Balkonkraftanlage ist im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. 

zum Marktstammdatenregister

Noch Fragen?

Die meist gestellten Fragen sowie die wichtigsten Antworten finden Sie hier.

Was ist eine Mikro PV Anlage?

Die hier genannte „Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (Mikro-PV-Anlage, steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.



Sind Mikro-PV-Anlagen in einem vorhandenen Stromkreis zulässig?

Ja. Mit der im Mai 2018 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, PV-Anlagen auch in einen vorhandenen Endstromkreis einzubinden. Der Anschluss darf aber ausschließlich über einen spezielle Energiesteckdose oder eine feste Installation erfolgen.



Benötige ich für den Anschluss von Mikro-PV-Anlagen eine Elektrofachkraft?

Ja. Wenn ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll, muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Eventuell muss hier die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. Der normativ geforderte Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.



Fallen Mikro-PV-Anlagen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Ja. Es handelt sich um eine ganz normale PV-Anlage, die dieselben Rechte und Pflichten wie größere PV-Anlagen hat. Allerdings gilt das vereinfachte Anmeldeverfahren. Hier gelangen Sie zu unserem Formular.



Sind Mikro-PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur meldepflichtig?

Ja. Steckerfertige PV-Anlagen müssen der Niederspannungsanschlussverordnung zufolge denselben Anmeldeprozess durchlaufen, wie es andere PV-Anlagen auch tun müssen. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister ist über diesen Link zu erreichen.



Sind Mikro-PV-Anlagen bei uns meldepflichtig?

Ja. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung und der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105), ist eine Anmeldung bei enercity netz erforderlich. Das erleichtert und beschleunigt die Ursachensuche, wenn zum Beispiel unzulässige Netzrückwirkungen auftreten und benachbarte Netzkunden Probleme haben.



Sind besondere Zähler für den Betrieb von Mikro-PV-Anlagen notwendig?

Ja. Die enercity netz tauscht den aktuellen Zähler kostenlos gegen einen Zweirichtungszähler aus.



Können Mikro-PV-Anlagen auch vom Laien in Betrieb genommen werden?

Wenn die steckerfertige Erzeugungsanlage über eine bereits vorhandene, spezielle Energiesteckdose angeschlossen werden kann und ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, kann die PV-Anlage vom Laien in Betrieb genommen werden. Die Mitteilungspflichten gegenüber der enercity netz (vereinfachtes Anmeldeformular) und der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) bestehen aber auch in diesem Fall.



Darf eine Mikro-PV-Anlage einfach an eine Haushaltssteckdose (Schutzkontaktstecker) angeschlossen werden?

Nein. Es muss eine spezielle Energiesteckdose genutzt werden. Anlagen mit einem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.



Ist es erlaubt, den produzierten Strom einfach ins öffentliche Stromnetz zu leiten?

Ist ein Zweirichtungszähler vorhanden und die Mikro-PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur sowie bei enercity netz angemeldet, ist eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz zulässig.



Welche Leistungsangabe ist für die Anmeldung ausschlaggebend?

Ausschlaggebend ist die Bemessungsleistung des Wechselrichters in der Einheit Watt. Parallel dazu fragt enercity netz die installierte Modulleistung in Watt peak (Wp) ab.


Sie haben Fragen?

Unser Team Einspeisung hilft Ihnen gern weiter.
Team Einspeisung
Team EinspeisungAuskunft rund um die Vergütung