Verfahren zur Beschaffung von Verlustenergie
Im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes, der Netzzugangsverordnung Strom und der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006) sind Betreiber von Stromnetzen verpflichtet, den Bedarf an Verlustenergie nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Die enercity Netzgesellschaft mbH veröffentlicht auf den folgenden Seiten Informationen und Allgemeine Bedingungen zu abgeschlossenen und laufenden Verlustenergieausschreibungen. Die Bedingungen und relevanten Informationen für die Teilnahme an laufenden Ausschreibungen stehen unter den nachfolgenden Seiten als Download zur Verfügung.