Melde- und genehmigungspflichtige Ladesäule
Verfügt Ihre geplante Ladeeinrichtung über eine Summenleistung am Netzanschlusspunkt von mehr als 12 kW, gilt eine Anmeld- und Genehmigungspflicht. Dabei müssen wir der Installation explizit zustimmen.
Nach Eingabe Ihrer Daten zur Genehmigung Ihrer Ladeeinrichtung (über das unten verlinkte Formular), erhalten Sie zunächst eine Bestätigungsmail.
Wie geht es in diesem Fall weiter?
Wir überprüfen, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können, oder ob wir den Netzanschluss, beziehungsweise das vorgelagerte Netz, verstärken müssen.
1. Die gewünschte Ladeleistung kann an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung gestellt werden:
Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen eine Anschlusszusage mit einer Gültigkeit von vier Monaten. Erst nach Anschlusszusage darf die Ladeeinrichtung in Betrieb genommen werden.
2. Ihr Netzanschluss muss für die gewünschte Ladeleistung ertüchtigt werden:
Sie erhalten von uns innerhalb zwei Wochen ein Angebot. Dieses beinhaltet die direkten Kosten der Maßnahme (wir nennen diese "Netzanschlusskosten") und die anteiligen Kosten für diejenigen Elemente im Stromnetz, die mittelbar verstärkt werden müssen - den sogenannten Baukostenzuschuss [siehe Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)]. Diese anfallenden Kosten sind grundsätzlich von denjenigen zu tragen, die die Maßnahme veranlasst haben.
Mit der Auftragserteilung, die dem Angebot beiliegt, können Sie uns dann beauftragen, diese Arbeiten durchzuführen. Erst im Anschluss kann Ihr Installateur Ihre Ladeeinrichtung installieren und in Betrieb nehmen.