Veröffentlichung gemäß § 36 EnWG (Grundversorger Gas)
Nach § 36 Absatz 2 des EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Für das Gasnetzgebiet der enercity Netzgesellschaft mbH im Bereich der Landeshauptstadt Hannover, der Städte Langenhagen, Seelze, Ronnenberg und Teilen von Hemmingen und Laatzen wurde anhand der oben genannten Kriterien der Grundversorger zum 01. Juli 2009 ermittelt. Für die Dauer von drei Jahren ist die Stadtwerke Hannover AG (enercity) für das Gasnetz der Grundversorger.
Veröffentlichung gemäß § 33 GasNZV
Für das Kalenderjahr 2011 bestanden im Gasverteilungsnetz keine Engpässe im Sinne des § 33 Absatz 3 Gasnetzzugangsverordnung.
Veröffentlichung gemäß § 40 GasNZV
Gemäß § 40 Gasnetzzugangsverordnung haben Betreiber von Gasversorgungsnetzen folgende netzrelevante Daten zu veröffentlichen
Gasnetzkarte
Hier finden Sie die Beschreibung unseres Gasnetzes inklusive einer Übersicht unseres Netzgebietes (Gasnetzkarte).
Gasbeschaffenheit bezüglich des Brennwertes Hs,n
Der Brennwert (Hs,n) des Erdgases (Gruppe „L" und Gruppe „H“ der 2. Gasfamilie) mit den zulässigen Schwankungsbreiten wird gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 eingehalten. Unsere jährlich aktualisierten Kennwerte Erdgas können Sie hier abrufen.
Abrechnungsbrennwerte
Hier finden Sie die für unser Netzgebiet relevanten Abrechnungsbrennwerte.
Kooperationsvereinbarung
Im Folgenden steht die Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der aktuellen Änderungsfassung als Download zur Verfügung.
Kooperationsvereinbarung (KoV IV) 30.06.2011
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(1 MB)
Leitfäden zur Kooperationsvereinbarung
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(5 MB)