Die Entscheidung für die Investition in ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist nicht nur eine ökologische, sondern häufig auch eine ökonomische Entscheidung. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt dazu unter dem Suchbegriff „Blockheizkraftwerke“ umfangreiche Unterlagen zur Verfügung, die Ihnen bei der Entscheidung zu einem BHKW helfen können.
Nachdem Ihre Entscheidung für ein BHKW gefallen ist, wollen wir Ihnen hier noch ein paar zusätzliche Informationen für die Anmeldung des BHKW in unserem Stromnetz anbieten.
Die Anmeldung des BHKW erfolgt durch Ihren Fachplaner oder Installateur. Dieser sendet einen formlosen Antrag mit der Bitte um Genehmigung und die erforderlichen Unterlagen an unseren technischen Fachbereich Messstellenservice Strom.
Wir benötigen für das Projekt neben einem formlosen Antrag unter anderem einen Lageplan des Objektes, ein Übersichtsschaltbild, das VDEW-Datenblatt des eingesetzen BHKW und die Prüfbescheinigung der Schutzeinrichtung. Diese Unterlagen erstellt Ihnen Ihr Planer oder Installateur und reicht sie bei uns ein.
Anhand dieser Unterlagen prüfen wir, wie das geplante BHKW in unser Netz eingebunden werden kann. Bei kleinen Mini-KWK-Anlagen ist dies in der Regel mit geringem Aufwand möglich. Eine Abstimmung ist aber in jedem Fall erforderlich. Grundlage dieser Abstimmung sind die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Nachdem die Fragen zur Voll- oder Überschlusseinspeisung, zum Zählerplatz, zur Netzschutzeinrichtung und zur Netzanbindung geklärt sind, steht dem Einbau des BHKW nichts mehr im Wege. Die Inbetriebnahme des BHKW und den Zählereinbau beantragt ebenfalls der von Ihnen beauftragte Installateur.
Danach erhalten Sie von uns einen Vertrag für die Einspeisung des von Ihnen produzierten Stromes, indem wir alles rund um die Einspeisung mit Ihnen regeln. Zur Vergütung des Stromes benötigen wir den von Ihnen unterzeichneten Vertrag mit den Angaben zur Bankverbindung, zum Auszahlungsmodus (monatliche Abschläge oder jährliche Einmalzahlung), zur Steuerpflicht und die BAFA-Zulassung. Ohne die BAFA-Zulassung ist eine Vergütung nicht möglich. Die Zulassung ist unbedingt im Jahr der Inbetriebnahme zu beantragen, da eine nachträgliche Beantragung bei der BAFA immer nur bis zum Anfang des Jahres, indem die Zulassung beantragt wurde, wirkt.
In einer Checkliste für die Einspeisung von KWK-Strom haben wir für Sie die wichtigsten Schritte von der Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber bis zur Auszahlung der Vergütung durch den Netzbetreiber zusammengefasst.