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Allgemeines

Zweck des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) ist es den Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent zum Jahre 2020 zu steigern. Gefördert werden die Modernisierung und der Neubau von KWK-Anlagen, die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie der Ausbau von Wärmenetzen. Der Gesetzgeber verpflichtet die enercity Netzgesellschaft mbH als Netzbetreiber im §4 KWKG zur Abnahme und Vergütung des eingespeisten und produzierten Stromes.

In einem kurzen Leitfaden erläutern wir den Weg von der Anmeldung der Anlage bis zur Vergütung des Stromes. Eine FAQ-Liste gibt Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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enercity-Arbeiter auf der Baustelle

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