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Veröffentlichung

Zahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz

Gemäß § 52 EEG 2009 sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, die zur Ermittlung der über den Belastungsausgleich auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben bis zum 30. September des Folgejahres zu veröffentlichen.

Laut § 52 Abs.1 Nr.1 EEG 2009 sind Netzbetreiber verpflichtet, die Angaben nach §§ 45 bis 49 EEG 2009 zu veröffentlichen. Hier sehen Sie die historischen Daten.

Die Jahresmeldung zum EEG für das vorhergehende Jahr 2010 finden Sie in der an den Übertragungsnetzbetreiber übermittelten Form in den nachfolgenden Download-Dateien.

 

Anlagenstamm Download PDF-Download (74 KB)

EEG-Einspeisung Anlage Download PDF-Download (138 KB)

Übersicht EEG-Einspeisung Download PDF-Download (16 KB)

Bericht nach § 52 Abs.1 Satz 2 EEG Download PDF-Download (26 KB)

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enercity-Arbeiter auf der Baustelle

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Das Leitungsnetz für Strom, Gas, Wasser und Wärme wird laufend ausgebaut und instand gehalten. Nutzen Sie unsere "Baustellenliste", um immer über die aktuellen Baumaßnahmen in unserem Netzgebiet informiert zu sein. hier weitere Informationen