Zahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
Gemäß § 52 EEG 2009 sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, die zur Ermittlung der über den Belastungsausgleich auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben bis zum 30. September des Folgejahres zu veröffentlichen.
Laut § 52 Abs.1 Nr.1 EEG 2009 sind Netzbetreiber verpflichtet, die Angaben nach §§ 45 bis 49 EEG 2009 zu veröffentlichen. Hier sehen Sie die historischen Daten.
Die Jahresmeldung zum EEG für das vorhergehende Jahr 2010 finden Sie in der an den Übertragungsnetzbetreiber übermittelten Form in den nachfolgenden Download-Dateien.
Anlagenstamm
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EEG-Einspeisung Anlage
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(138 KB)
Übersicht EEG-Einspeisung
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(16 KB)
Bericht nach § 52 Abs.1 Satz 2 EEG
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(26 KB)