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Vergütung

Laut § 16 Abs.1 EEG 2009 sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus Anlagen, die ausschließlich Erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, zu vergüten. Die Vergütung einer EEG-Anlage richtet sich zum Beispiel nach:

  • der Kategorie der Anlage (zum Beispiel Wind, Biomasse oder Solar)
  • dem Inbetriebnahmejahr
  • der Art und Größe (installierte Leistung) der Anlage.

Zur Erläuterung der unterschiedlichen Vergütungskategorien stellen wir anliegende Informationen zum Download zur Verfügung.

Vergütungskategorien Download PDF-Download (140 KB)

Vergütungskategorien - Erläuterungen Download PDF-Download (22 KB)

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enercity-Arbeiter auf der Baustelle

Wir bauen für Sie

Das Leitungsnetz für Strom, Gas, Wasser und Wärme wird laufend ausgebaut und instand gehalten. Nutzen Sie unsere "Baustellenliste", um immer über die aktuellen Baumaßnahmen in unserem Netzgebiet informiert zu sein. hier weitere Informationen