Laut § 16 Abs.1 EEG 2009 sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus Anlagen, die ausschließlich Erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, zu vergüten. Die Vergütung einer EEG-Anlage richtet sich zum Beispiel nach:
Zur Erläuterung der unterschiedlichen Vergütungskategorien stellen wir anliegende Informationen zum Download zur Verfügung.
Vergütungskategorien
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Vergütungskategorien - Erläuterungen
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