Nachdem Ihre Entscheidung für eine EEG-Anlage gefallen ist, wollen wir Ihnen hier noch ein paar zusätzliche Informationen für die Anmeldung der EEG-Anlage in unserem Stromnetz anbieten.
Die Anmeldung der EEG-Anlage erfolgt durch Ihren Fachplaner oder Installateur. Dieser sendet einen formlosen Antrag mit der Bitte um Genehmigung und die erforderlichen Unterlagen an unseren technischen Fachbereich Messstellenservice Strom.
Anhand dieser Unterlagen prüfen wir, wie die geplante EEG-Anlage in unser Netz eingebunden werden kann. Bei EEG-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 10 kW ist dies in der Regel mit wenig Aufwand möglich. Gemäß § 6 EEG sind Anlagenbetreiber mit einer Leistung über 100 kW verpflichtet die Anlage mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung auszurüsten. Eine Abstimmung mit uns ist aber in jedem Fall erforderlich.
Nachdem die Fragen zur Einspeisung (bei PV-Anlagen muss zum Beispiel geklärt werden, ob der erzeugte Strom voll eingespeist oder zum Teil selbst verbraucht werden soll), zum Zählerplatz, zur Netzschutzeinrichtung und zur Netzanbindung geklärt sind, steht dem Einbau der EEG-Anlage nichts mehr im Wege. Die spätere Inbetriebnahme der EEG-Anlage und den Zählereinbau beantragt ebenfalls der von Ihnen beauftragte Installateur.
Nach Inbetriebnahme der EEG-Anlage werden wir uns schriftlich an Sie wenden, um alle relevanten Daten abzufragen, die zur Auszahlung der gesetzlichen Vergütung notwendig sind.
Für Betreiber von Photovoltaikanlagen besteht der gesetzliche Vergütungsanspruch nur, wenn der Standort und die Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Als Nachweis über die durchgeführte Meldung ist uns als Netzbetreiber eine Kopie dieser Meldung vorzulegen
In einer Checkliste für die Einspeisung von PV-Strom haben wir für Sie die wichtigsten Schritte von der Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber bis zur Auszahlung der Vergütung durch den Netzbetreiber zusammengefasst
Stromeinspeisung PV - Checkliste
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