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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema EEG-Einspeisung. Haben Sie darüber hinaus ungeklärte Fragen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

FAQ-Liste

Was bedeutet die Abkürzung EEG?

Was sind Erneuerbare Energien?

Welche Unterlagen muss ich zur Genehmigung der Einspeisung beim Netzbetreiber einreichen?

Was muss man beim Zählereinbau beachten?

Welcher Vertrag wird abgeschlossen?

Wann bekommt man die Vergütung?

Wo bekomme ich weitere Informationen zum Thema Erneuerbare Energien?

Was ist der Belastungsausgleich / Wer trägt die Kosten für EEG-Strom?

Was ist der VNB bzw. ÜNB?

Was ist die BNetzA?

 

 

Was bedeutet die Abkürzung EEG?

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) soll gemäß seinem Zweck im Interesse des Klima- und Umweltschutzes

  • eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen,
  • die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern,
  • fossile Energieressourcen schonen und
  • die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien fördern.

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Was sind Erneuerbare Energien?

Erneuerbare Energien (auch regenerative Energien genannt) sind Energien aus Quellen, die sich entweder kurzfristig von selbst erneuern oder deren Nutzung nicht zur Erschöpfung der Quelle führt. Unter dem Begriff sind somit nachhaltig zur Verfügung stehende Energieressourcen wie zum Beispiel Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlung und Erdwärme zu verstehen. Eine weitere Energiequelle ist das energetische Potenzial der aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnenen Biomasse.

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Welche Unterlagen muss ich zur Genehmigung der Einspeisung beim Netzbetreiber einreichen?

Die Anmeldung der EEG-Anlage erfolgt über einen formlosen Antrag mindestens 3 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme. Diesem Antrag sind u.a. ein Lageplan des Objektes, ein Übersichtsschaltbild, das VDEW-Datenblatt und die Prüfbescheinigung der Schutzeinrichtung beizulegen. Diese Unterlagen erstellt Ihr Installateur für Sie. Er sendet die Unterlagen auch an die:

enercity Netzgesellschaft mbH
Fachgebiet Messstellenservice Strom
Herrn Jürgen Klamt
Glockseestraße 33
30169 Hannover

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Was muss man beim Zählereinbau beachten?

Den Zählereinbau beantragt für Sie der von Ihnen beauftragte Installateur über einen Inbetriebsetzungsantrag.

Auch den zusätzlichen Zähler zur Messung des produzierten Stromes betreiben wir selbstverständlich gerne für Sie. Die Kosten dafür betragen im Jahr 2011 im Regelfall jährlich nur 13,76 Euro brutto. Wenn Sie den Zähler zur Messung des produzierten Stromes jedoch selbst betreiben wollen, müssen Sie die technischen Anforderungen an diesen Zählerplatz beachten. Diese sind in den „Ergänzungen zur TAB 2007“ beschrieben. In diesem Fall sind Sie auch für die Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften verantwortlich.

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Welcher Vertrag wird abgeschlossen?

Nachdem Ihre Anlage in Betrieb genommen wurde, erhalten Sie von uns einen Vertrag über die Einspeisung elektrischer Energie. In diesem Vertrag regeln wir auf der Grundlage des EEG Fragen zum Betrieb der Anlage sowie zur Messung, Abrechnung und Vergütung.

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Wann bekommt man die Vergütung?

Die Vergütung erhält der Anlagenbetreiber nach Inbetriebnahme der Anlage. Nach Inbetriebnahme wird ein Einspeisevertrag zugesendet, wo folgende Angaben vom Anlagenbetreiber abgefragt werden, die für die Auszahlung der Vergütung notwendig sind:

  • Bankverbindung des Anlagenbetreibers
  • Kontoinhaber, falls abweichend vom Anlagenbetreiber
  • Auskunft, ob Umsatzsteuerpflicht besteht oder nicht
  • Steuernummer (wenn Umsatzsteuerpflicht besteht)
  • Angaben zum Auszahlungsrhythmus (monatlicher Abschlag oder nur jährliche Rechnung)

Die Vergütungsverpflichtung des Netzbetreibers besteht bei Strom aus solarer Strahlungsenergie nur, wenn Sie als Anlagenbetreiber den Standort und die Leistung Ihrer PV-Anlage der Bundesnetzagentur gemeldet haben. Die Bundesnetzangentur stellt dazu unter dem Stichpunkt "Meldung Photovoltaikanlagen" ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Für EEG-Anlagen mit einer Leistung über 100 kW besteht der Vergütungsanspruch erst, wenn die Anlage mit einer technischen oder betrieblichen Vorrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung ausgerüstet ist (§ 6 EEG)

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Wo bekomme ich weitere Informationen zum Thema Erneuerbare Energien?

Weitere Informationen zum Thema Erneuerbare Energien finden Sie unter anderem auf den Internetseiten der :

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Was ist der VNB bzw. ÜNB?

Das Stromnetz in Deutschland ist in unterschiedliche Spannungsebenen aufgeteilt. Die Verteilnetzbetreiber (VNB) betreiben die regionalen und städtischen Verteilnetze in den unteren Spannungsebenen (Niederspannung und Mittelspannung). Der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) betreibt das Höchstspannungsnetz. Er ist für den überregionalen Stromtransport und für die bedarfsgerechte Instandhaltung und die Dimensionierung dieser Netze verantwortlich. Der ÜNB gewährt allen Stromhändlern/-lieferanten diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Netzen. Des Weiteren hat er die Aufgabe, bei Bedarf Regelenergie zu beschaffen um Netzschwankungen, die sich durch ein Missverhältnis zwischen erzeugter und verbrauchter elektrischer Energie ergeben, möglichst gering zu halten.

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Was ist der Belastungsausgleich? / Wer trägt die Kosten für EEG-Strom?

Unter dem Begriff „Belastungsausgleich“ (in diesem Sinne auch EEG-Wälzung genannt) versteht man die Umverteilung der Kosten der nach dem EEG geförderten Erneuerbaren Energien auf die Energieversorger bzw. auf die Verbraucher. Der Verteilnetzbetreiber zahlt die Förderung an den Anlagenbetreiber aus und stellt sie dem Übertragungsnetzbetreiber in Rechnung. Die Übertragungsnetzbetreiber setzen diese Kosten zur  gesamten in Deutschland abgesetzten Strommenge ins Verhältnis und ermitteln so einen Aufschlag auf den Strompreis, der den Energieversorgern berechnet wird. Die sogenannte „EEG-Umlage“ ist dann ein Bestandteil des Energiepreises und wird auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen.

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Was ist die BNetzA?

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde (Regulierungsbehörde). Ihre Aufgaben bestehen aus der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in so genannten Netzmärkten. Die Behörde ist für den Wettbewerb auf den fünf Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr verantwortlich und überwacht die Betreiber dieser Netze..

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