Zweck des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
Laut dem EEG sind wir als Netzbetreiber zur Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung des Stromes aus Erneuerbaren Energien verpflichtet. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (kurz: EEG-Anlage) werden in folgende Kategorien unterteilt:
Eine ausführliche Erläuterung und vieles mehr können Sie im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) nachlesen.