Die vertragliche Regelung des Netzanschlusses an das Elektroenergienetz der enercity Netzgesellschaft mbH erfolgt unter Anwendung folgender Netzanschlussverträge:
Für Haushaltskunden und Anschlussnehmer bis 10.000 Kilowattstunden Jahresabnahme sind die Allgemeinen Bedingungen der enercity Netzgesellschaft mbH für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung von Letztverbrauchern in Niederspannung
(§ 18 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz), die der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) entsprechen, Grundlage für den Netzanschlussvertrag Niederspannung.
Für Kunden mit einer höheren Jahresabnahme in Niederspannung können gesonderte, individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Für Anschlüsse in Mittel- bzw. Hochspannung gelten die Inhalte der enercity Netzgesellschaft mbH und werden ergänzt durch die Allgemeinen Bedingungen der enercity Netzgesellschaft mbH für den Anschluss und die Anschlussnutzung von Letztverbrauchern in Niederspannung. Der Anschluss wird durch Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag, "Technische Spezifikationen des Netzanschluses", beschrieben. Die Anlage 2 enthält allgemeine Regelungen zur Betriebsführung, die gegebenenfalls durch anschlussspezifische Regelungen ergänzt werden können.
Der Netzanschlussvertrag wird mit dem Eigentümer der Anschlussanlagen geschlossen.
Für die Nutzung eines Mittelspannungsnetzanschluses gelten die Inhalte des Netzanschlussnutzungsvertrags Strom. Sie werden ergänzt durch die Allgemeinen Bedingungen der enercity Netzgesellschaft mbH für den Anschluss und die Anschlussnutzung von Letztverbrauchern in Niederspannung.
Der Netzanschlussnutzungsvertrag wird mit dem Nutzer eines Anschlusses geschlossen.
Netzanschlussvertrag Niederdruck Niederspannung
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Netzanschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
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Netzanschlussvertrag Mittelspannung
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Allgemeine Bedingungen Niederspannung
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