Die enercity Netzgesellschaft mbH ermöglicht den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Erzeugungsanlagen) mit einer Nennleistung ab 100 MW an das von ihr betriebene Elektrizitätsversorgungsnetz mit einer Spannung von mindestens 110 kV. Das Verfahren und die einzelnen Schritte zum Netzanschluss von Kraftwerken basieren auf den Vorgaben der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV).
Allgemeines
Als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen mit einer Spannung von 110 kV und darüber veröffentlicht die enercity Netzgesellschaft mbH gemäß § 3 Abs. 1 KraftNAV folgende Angaben.
Um die technische Sicherheit des von der enercity Netzgesellschaft mbH betriebenen Elektrizitätsversorgungsnetzes zu wahren, sind Anschlüsse an das Hochspannungsnetz nur unter Einhaltung von technischen Mindestanforderungen zulässig. Diese technischen Mindestanforderungen sind insbesondere in den technischen Anschlussbedingungen der enercity Netzgesellschaft mbH selbst niedergelegt.
Im Einzelfall kann es erforderlich werden, zusätzliche, über die vorstehenden Regelwerke hinausgehende, individuelle Anforderungen an den Netzanschluss zu stellen. Dies hängt von individuellen Besonderheiten der Anschlusssituation und zusätzlichen Anforderungen des Anschlussnehmers ab. Entsprechende Regelungen werden im gegenseitigen Einvernehmen im Netzanschlussvertrag vereinbart.
Die unten aufgeführte schematische Darstellung zeigt ein 110-kV-Netz mit Angaben zur Netzauslastung im gesamten 110-kV-Netz einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartender Engpässe.
Weitere Information zum KraftNAV finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Schematische Darstellung 110-kV-Netz
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