Aktueller Pfad: NMG / Netz-anschluss / Messwesen / Verträge und Mindestanforderungen
 

enercity-netz: positive energie / zur Startseite





Hauptmenü


Verträge und technische Mindestanforderungen

Damit der Wechsel des Messstellenbetreibers beziehungsweise Messdienstleisters an der Messstelle durchgeführt werden kann, ist es notwendig, dass der Messstellenbetreiber beziehungsweise Messdienstleister mit der enercity Netzgesellschaft mbH folgende Verträge abschließt:

1. Messstellenrahmenvertrag

Der Messstellenrahmenvertrag wird mit Messstellenbetreibern geschlossen, die neben dem Messstellenbetrieb auch die Messdienstleistung übernehmen, sofern dieser hierzu durch den Anschlussnutzer beauftragt wird. Im Falle eines elektronisch ausgelesenen Zählers hat der Messstellenbetreiber gemäß § 9 Abs. 2 MessZV auch die Messung durchzuführen.

2. Messrahmenvertrag

Der Messrahmenvertrag wird mit Messdienstleistern geschlossen, die ausschließlich die Messung im Auftrag des Anschlussnutzers durchführen. Messstellenbetreiber, die ebenfalls die Messdienstleistung übernehmen, müssen keinen Messrahmenvertrag abschließen.

Messrahmenvertrag enercity Netzgesellschaft mbH Download Zip (53 KB)

Messstellenrahmenvertrag enercity Netzgesellschaft mbH Download Zip (398 KB)

zum Seitenanfang


enercity-Arbeiter auf der Baustelle

Wir bauen für Sie

Das Leitungsnetz für Strom, Gas, Wasser und Wärme wird laufend ausgebaut und instand gehalten. Nutzen Sie unsere "Baustellenliste", um immer über die aktuellen Baumaßnahmen in unserem Netzgebiet informiert zu sein. hier weitere Informationen