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Rahmenbedingungen für das Messwesen

Die enercity Netzgesellschaft mbH als Netzbetreiber nimmt gemäß § 21b Energiewirtschaftsgesetz die Rolle des Messstellenbetreibers und Messdienstleisters wahr, wenn kein anderer durch den Anschlussnutzer damit beauftragt wird.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, mit anderen Messstellenbetreibern und Messdienstleistern gemäß Messzugangsverordnung Verträge abzuschließen und den Datenaustausch zu gewährleisten.

Ausschließlich der Netzbetreiber stellt die plausibilisierten Abrechnungswerte wie zum Beispiel den Zählerstand gegenüber dem Lieferanten fest, welcher dann diese Energiemengen gegenüber dem Anschlussnutzer verrechnet.


Einbau von elektronischen Zählern

Ab Anfang 2010 müssen Messstellenbetreiber aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bei Neuanschlüssen und größeren Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG vom 16. Dezember 2002 Messeinrichtungen einbauen, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Durch diese Vorgaben, die auf der EU-Effizienzrichtlinie 2006/32/EG basieren, soll der Wettbewerb im Messwesen gesteigert werden. Des Weiteren sollen die Zähler im Sinne des EnWG die Verbraucher zum Energiesparen anregen. Sofern Sie kein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist die enercity Netzgesellschaft mbH für den Messstellenbetrieb verantwortlich.

Um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, baut die enercity Netzgesellschaft mbH bei Neuanschlüssen und Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG Zähler der Firma EasyMeter GmbH ein.

Jeder Anschlussnutzer der enercity Netzgesellschaft mbH kann auf Wunsch einen Zähler der EasyMeter GmbH gegen ein  Umbauentgelt  eingebaut bekommen. Bitte füllen Sie hierzu unser Formular aus (siehe Download unten) und senden dieses an folgende Adresse:

enercity Netzgesellschaft mbH
OE 3263 - Auftragssteuerung
Glockseestr. 33
30169 Hannover

Die am Zähler vorhandene Datenschnittstelle darf nur von der enercity Netzgesellschaft mbH als Messstellenbetreiberin genutzt werden. Sofern Sie selbst oder ein Dritter die Kommunikationsschnittstelle für eigene Zwecke nutzen möchte, bedarf es hierfür zuvor der schriftlichen Einwilligung der enercity Netzgesellschaft mbH. Bitte senden Sie Ihren Wunsch an oben aufgeführte Adresse.

Zur Klärung offener Punkte haben wir im Folgenden eine Beantwortung von häufig gestellten Fragen vorgenommen (siehe Download).

Einbauformular eines elektronischen Zählers der enercity Netzgesellschaft mbH Download PDF-Download (41 KB)

FAQ-Liste zum elektronischen Zähler der enercity Netzgesellschaft mbH Download PDF-Download (113 KB)

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enercity-Arbeiter auf der Baustelle

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