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Meldung bei Renovierung

Ab Anfang Januar 2010 muss die enercity Netzgesellschaft mbH, sofern wir in Ihrem Gebäude als Messstellenbetreiber tätig werden, beim Einbau von Messeinrichtungen in Gebäuden, in denen größere Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl.EG 2003 Nr. L 1 S. 65) durchgeführt werden, jeweils elektronische Zähler als Messeinrichtungen einbauen.

Größere Renovierungen im Sinn der Richtlinie 2002/91/EG sind solche, bei denen die Gesamtkosten der Arbeiten an der Gebäudehülle und/oder den Energieeinrichtungen wie Heizung, Warmwasserversorgung, Klimatisierung, Belüftung und Beleuchtung 25 Prozent des Gebäudewerts, den Wert des Grundstücks – auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitgerechnet – übersteigen, oder mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden.

Da die enercity Netzgesellschaft mbH nicht über die Informationen verfügt, bei welchen Gebäuden Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG durchgeführt werden, bitten wir Sie, uns über die Renovierung zu informieren, sofern dies der Fall ist.

Bitte füllen Sie hierzu unser Formular aus und senden dieses an folgende Adresse:

enercity Netzgesellschaft mbH
OE 3263 - Auftragssteuerung
Glockseestr. 33
30169 Hannover

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enercity-Arbeiter auf der Baustelle

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